Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise sind €-Preise (EURO der EZB) und gelten ab Werk, im Inland zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und schließen Fracht, Porto, Versicherung und Anfuhrspesen, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben nicht ein. Soweit es die Lieferung erfordert wird die erforderliche Spezialverpackung in Rechnung gestellt.
  2. Unsere Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart – sofort ohne Abzug fällig. Die Zahlungen sind zu leisten bar frei Zahlstelle, wobei Zahlungen an Dritte, wie z. B. Vermittler oder Vertreter auf Gefahr des Zahlenden erfolgen.
  3. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Bestellers nach Vertragsschluss erheblich oder wird die schlechte Vermögenslage erst nach Vertragsschluss erkennbar, so sind wir im Fall der Gefährdung der Gegenleistung berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern bzw. angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  4. Eine Aufrechnung des Bestellers kommt nur einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung in Betracht. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

Lieferfristen

  1. Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich und beginnen mit Vertragsschluss. Verbindlich können sie nur schriftlich vereinbart werden. Sie geltend als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wurde.
  2. Verzögern sich Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, können wir dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

Stornierung, Abnahmeverzug

  1. Storniert der Besteller, gleich aus welchem Grund, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, haben wir das Recht, vom Besteller eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten Schadensersatz (Stornierungskosten) zu verlangen, deren Höhe sich in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Stornierung zum voraussichtlichen / vereinbarten Liefertermin bestimmt: bis 6 Wochen vorher betragen die Stornierungskosten 15 %, und bei weniger als 6 Wochen 20 % der Nettoauftragssumme. Die Stornierungskosten sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Betrag nachweisen oder der Besteller nachweist, dass eine geringere oder überhaupt keine Vergütung, ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 20 % der Nettoauftragssumme. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen oder der Besteller nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der uns zustehenden Forderung unser Eigentum. Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB, behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Ausgleich sämtlicher, auch künftiger und bedingter Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Besteller ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Einwirkungen Dritter auf diese Ware, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich anzuzeigen. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere Pfändungen, wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Der Besteller ist bis zur vollständigen Bezahlung der Ware verpflichtet, uns jederzeit über deren Standort informiert zu halten.

Sachmängelhaftung

  1. Die Ware wird frei von Konstruktions-, Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung etwaiger Mängelansprüche beträgt – sofern der Besteller kein Verbraucher ist – bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Die Verkürzung der Verjährungsfrist nach S. 1 gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle der Arglist oder im Falle der Übernahme einer Garantie durch uns. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt – sofern der Besteller kein Verbraucher ist – unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Ist der Besteller Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
  2. Werden unsere Bedienungshinweise nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Ware, wenn der Besteller eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Gleiches gilt, soweit Mängel auf schlechter Aufstellung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, Änderungen ohne unsere schriftliche Einwilligung, ungeeigneten Einsatzbedingungen sowie auf von uns nicht zu vertretenden chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen sowie Witterungs- oder anderen Natureinflüssen beruhen. Mängelansprüche kommen schließlich nicht in Betracht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung.

Haftung

  1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
  2. Dies gilt nicht, wenn zwingend gehaftet wird, z.B. für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden. Dieses gilt wiederum nicht, wenn ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal gerade bezweckt, den Besteller gegen solche Schäden abzusichern und/oder soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wenn wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Abschließende Bestimmungen

  1. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort 32457 Porta Westfalica und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundsprozesse der für unseren Firmensitz zuständige Gerichtsort. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  2. Auf alle Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.
  3. Soweit in diesen Bedingungen für Mitteilungen oder Erklärungen der Parteien die Schriftform vorgesehen ist, wird diese auch durch Übermittlung per Telefax oder per E-Mail eingehalten.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Gemeinsam mit dem Besteller werden wir etwaige unwirksame Bestimmungen im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben durch solche Regelungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags am besten gerecht werden, ohne dass dadurch eine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts erfolgt. Das gleiche gilt, falls es an einer ausdrücklichen Regelung eines regelungsbedürftigen Sachverhalts fehlt.

Stand aller Angaben: Juli 2018